gewerberaummietrecht

Gewerberaummietrecht

Gewerbeimmobilien unterliegen anderen gesetzlichen Grundlagen als Wohnimmobilien. Hier gilt weitgehende Vertragsfreiheit, was die Inhalte, Form und Aufhebung des Mietvertrages betrifft. Da die Verträge in der Regel über einen langen Zeitraum geschlossen und erhebliche Investitionen für den Umbau der Mietobjekte getätigt werden, ist eine sorgfältige Ausarbeitung der Gewerbemietverträge notwendig. Abgestimmt auf die individuellen Bedürfnisse der Mandanten – dazu zählen u.a. Betreiber von Einkaufszentren, Investoren, Gewerbetreibende sowie private Immobilieneigentümer – bringen wir die Vertragsinhalte rechtssicher auf den Punkt.

Unsere Stärken:

  • Bedarfsgerechte Gestaltung von Gewerberaummietverträgen
  • Überprüfung von bestehenden Gewerberaummietverträgen
  • Beratung bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Mietvertrag
  • Durchsetzung von Räumungsansprüchen